Alles Gute für die Familie.
Familienpflege
Besondere Belastungen führen Familien schnell in schwierige
organisatorische oder auch seelische Krisen.
Aufgabe der Familienpflegerin ist es, nach Absprache mit der Familie, den Haushalt selbständig zu führen, die Kinder zu betreuen, ihre Hausaufgaben zu beaufsichtigen, den erkrankten Elternteil oder die Mutter und ihren Säugling im Kindbett zu versorgen. Das Einfinden in einer fremden Familie – unter erschwerten Umständen – erfordert ganz besonderes Einfühlungsvermögen, höchste Sensibilität und die Gabe, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Deshalb besitzen unsere Familienpflegerinnen neben ihrer staatlichen Anerkennung als Fachkräfte ausgewisene hauswirtschaftliche, pädagogische und sozialpflegerische Kompetenzen und viel Berufs- und Lebenserfahrung.
Hier hilft die Familienpflege
Erkrankung, Kur- und Klinikaufenthalt des erziehenden Elternteils, Risikoschwangerschaft, Mehrlingsgeburt, Pflege behinderter oder chronisch kranker Kinder, Körperliche oder seelische Überlastung des erziehenden Elternteils, Alleinerziehende in NotsituationenFamilienpflege wird ärztlich verordnet!
Der Einsatz einer Familienpflegerin bedarf der ärztlichen Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse. Die Kosten übernehmen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Sozial- und Jugendamt oder Beihilfe.›› Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung!



