Pflegekostenrechner

Der Pflegekostenrechner gibt einen unverbindlichen Überblick über die Kosten, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, d.h wenn eine Versorgung durch eine Sozialstation erfolgt. Der Pflegekostenrechner dient dazu, sich im Vorfeld einer solchen Versorgung durch eine Sozialstation unverbindlich zu informieren ob - und wenn ja - in welcher Größenordnung Zuzahlungen auf die Patienten bei entsprechender Pflegestufe zukommen.

Schritt 1: Geben Sie Ihre Pflegestufe an.
Schritt 2: Wählen Sie die gewünschten Leistungen aus.
Schritt 3: Am Ende der Tabelle erhalten Sie eine unverb. Kostenüberblick

Aktueller Stand 15.01.2010




Gültigkeitsdauer: 01.04.2009 bis 31.03.2010
Die Voraussetzung für die Anwendung dieser Preisliste ist der Beitritt zur Vereinbarung über die Vergütung in der ambulanten Pflege nach § 89 SGB XI vom 09.07.2008 mit den Pflegekassen in Baden-Württemberg

Haftungsausschluss
Dieser Pflegekostenrechner ist nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt entstanden. Für dessen Anwendung und die daraus erzielten Ergebnisse können wir keinerlei Haftung übernehmen.
Der Pflegekostenrechner stellt ausdrücklich kein Ersatz für ein persönliches Beratungsgespräch dar.

Wegekosten

Wegekosten pro Hausbesuch:

Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,30 € pro Hausbesuch vergütet.

Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 1,85 €.

Werden in Betreuten Wohnanlagen mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittekbarem zeitlichen Zusammenhang erbracht, so kann die Wegpauschale pro Bewohner/in und pro Tag abgerechnet werden:

in der Pflegestufe I maximal 1 x
in der Pflegestufe II maximal 2 x
in der Pflegestufe III maximal 3 x


Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungennur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegpauschale(n) abrechnen will. Es darf jedoch nicht die vereinbarte Höchstgrenze abrechnungsfähiger Wegpauschalen pro Tag überschritten werden.

Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegpauschale für jeden dieser Einsätze — ohne Begrenzung — abgerechnet werden.
(Definition "Betreutes Wohnen" siehe Seite 7)

Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,04 € vergütet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,11 € vergütet.

Anmerkung: Gilt auch für Heiligabend und Silvester

Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson
Der Einsatz einer zweiten Pflegekraft ist zusätzlich mit der Hälfte des Preises der erbrachten Leistungspakete zu vergüten. Im Falle des Einsatzes eines ZDL als Pflegekraft beträgt der Zuschlag 30 v.H. des Preises der erbrachten Leistungspakete.

Anmerkung:
Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus dem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen.

Einsatz von Hauswirtschaftlichen Fachkräften in der Grundpflege
Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte bei den Leistungspaketen 1 — 3 und 5 — 9 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlages von 25%.

Einsatz von Pflegefachkräften im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung
Soweit Pflegefachkräfte bei den Leistungspaketen 12, 14 bis 18 eingesetzt werden, kann der Preis für die Fachkraft des jeweiligen Leistungspaketes abgerechnet werden.



Kirchliche Sozialstation Stephanus e.V., Hindenburgstraße 38 a, 79331 Teningen
Tel. 07641 - 14 84, Fax 07641 - 5 57 07, E-Mail: info@sst-teningen.de